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Notfallhilfe

Update zur Alarmierung der Notfallhilfe

Veröffentlicht: 12.05.2026
Autor: Johannes Büsing

Im März hatten wir informiert, dass das Innenministerium Baden-Württemberg Änderungen und damit eine deutliche Reduzierung der Alarmierung der Notfallhilfen vorsah. Wir konnten diese Entwicklung nicht nachvollziehen und haben u. a. dazu aufgerufen, sich an der entsprechenden Petition zu beteiligen.
Wir freuen uns, dass die Aktivitäten Erfolg gezeigt haben und es vorerst keine Einschränkungen bei der Alarmierung gibt.
Die Reduktion auf etwa 50 Einsatzstichworte wurde angepasst und als Mindestanforderung definiert. Somit kann darüber hinaus, wie z. B. bei Verkehrsunfällen, weiterhin eine Alarmierung erfolgen.
Wir informieren zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung.

 

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