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Notfallhilfe

Alarmierung der Notfallhilfe wird stark eingeschränkt

Veröffentlicht: 27.03.2026
Autor: Einsatz

Das Innenministerium Baden-Württemberg vereinheitlicht landesweit die Alarmierung der Notfallhilfen/Helfer vor Ort (HvO) und hat hierzu einen Katalog mit Einsatzstichworten herausgegeben, der die zukünftige Alarmierung der Notfallhilfen/HvO stark einschränkt.

Zukünftig dürfen die Notfallhilfen unter anderem nicht mehr helfen bei

  • Verkehrsunfällen
  • Kollaps/Synkope
  • Intoxikationen
  • Schlaganfall/Hirnblutung
  • Feuerwehrlage (Brand, Wohnungsöffnung, ...)
  • Unklare Lage/Hilflose Person
  • Sepsis
  • Sturz

Diese starke Einschränkung ist für uns absolut nicht nachvollziehbar und trifft auf Unverständnis. Unsere Erfahrung aus 8000 Einsätzen zeigt, dass es sich, unabhängig vom initialen Einsatzstichwort, um eine kritische, lebensbedrohliche Situation handeln kann und eine schnellstmögliche Versorgung notwendig ist. Und genau diese sollen die Notfallhilfen zukünftig nur noch stark eingeschränkt leisten können. 

Die Notfallhilfen finanzieren sich ausschließlich über Spenden und belasten weder den Landeshaushalt noch die Krankenkassen.

Wir stellen uns entschieden gegen den Beschluss und unterstützen die Online-Petition, die die Aufhebung der Einschränkung und ein Überdenken des Beschlusses fordert.

Wir freuen uns über viele weitere Unterstützer der Petition und damit der schnellen Hilfe bei allen Notfällen!

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